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Endgültiges "Verbot" des Treibmittels 141b |
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Ausstieg aus der Verwendung von HFCKWs |
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Der endgültige Ausstieg aus der Verwendung von HFCKWs (bei Polyurethan-schaumstoffen im wesentlichen 141b) ist mit der EU-Verordnung 2037/2000 geregelt worden. Das Verbot tritt ab dem 01.01.2003 in Kraft.
Ausnahmen davon mit einer zeitlich befristeten Verwendungsverlängerung bis zum 01.01.2004 bzw. dem 31.12.2009 gibt es für einige wenige Anwendungen. Für nähere Informationen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Alternativen zu den seither mit 141b gelieferten vollformulierten Systeme sind von uns entwickelt worden. Je nach Anwendung und vorhandenen Verarbeitungs-bedingungen bieten wir Ihnen jetzt entsprechende Systeme:
- auf der Basis des flüssigen Treibmittelgemisches 365mfc / 227ea an;
- daneben können Sie aber auch Systeme erhalten, die mit Pentan getrieben werden (vor Ort Zudosierung)
- bzw. die auf Wasser als alleiniges Treibmittel umgestellt worden sind.
Setzen Sie sich mit unserer Anwendungstechnik in Verbindung, so daß wir zusammen mit Ihnen eine für ihre Anwendung optimale Problemlösung finden können.
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