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Verbot des Treibmittels HFCKW 141b wir halten Alternativen für Sie bereit |
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Der überarbeitete Entwurf zur Ablösung der HFCKW-Verordnung (EG) 3093/94 sieht unter anderem vor, daß das Treibmittel HFCKW 141b nicht länger in PUR-Integralschaum für Sicherheitsteile verwendet werden darf.
Um Ihnen neben mit Wasser, bzw. mit Pentan-getriebenen Systemen weitere Alternativen anbieten zu können, haben wir unsere Produktionsbedingungen dahingehend erweitert, daß ab September 2000 für Sie fertig formulierte Integralschaumstoffe mit den folgenden Treibmittelalternativen zur Verfügung stehen:
- mit dem bei Raumtemperatur gasförmigen HFA 134a - bzw.
- mit dem bei Raumtemperatur flüssigen HFA 365 MFC-Gemisch.
Versuche mit beiden Alternativen sind mit positiven Resultaten abgeschlossen und für die Produktion freigegeben. Natürlich stellen diese beiden Treibmittel auch bei anderen Schaumsystemen gegenüber 141b, mit dessen kompletten Verbot in naher Zukunft zu rechnen ist, echte Alternativen dar. Wir haben hiermit einen weiteren zukunftsweisenden Weg, den wir gerne mit Ihnen zusammen gehen möchten.
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