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Entsorgung von Polyurethanabfällen ab 2005
Das Thema Recycling wird zunehmend interessanter, da davon auszugehen ist, daß wir bei der Entsorgungssituation auf einen absoluten Engpass hinsteuern. Der Grund für die zunehmend angespannte Lage, der vielen Firmen allerdings noch nicht bewußt ist, liegt an den Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen 2005 (Abfallablagerungsverordnung und TA Siedlungsabfall), mit denen das Deponieverbot von unbehandelten Abfällen ab Juni 2005 geregelt wird, sowie in der Altautogesetzgebung, die im Jahre 2006 zu greifen anfängt.

Die weitere Deponierung von Kunststoffabfällen scheitert an der ab Mitte 2005 geltenden Vorschrift, wonach der organische Anteil des Trockenrückstandes der Originalsubstanz ≤ 3% sein muß.

Weitere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte dem pdf File, welches auf der rechten Seite zum Download bereit steht.


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Entsorgung von Polyurethanabfällen ab 2005 80 kB
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