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EU-Biozid-Richtlinie
In Deutschland ist das Biozid-Gesetz, welches die Bestimmungen der EU-Biozid-Richtlinie in das Chemikaliengesetz integriert, am 28. Juni 2002 in Kraft getreten.

Hygieneprodukte der Rühl AG unterliegen gemäß ihrer Zweckbestimmung, der Desinfektion, der Biozid-Produkt-Richtlinie. So sind Inhaltsstoffe der Produktreihe DESOFIX® geeignet, Schadorganismen auf chemischem Weg zu zerstören. Rohstoffe dieser Zubereitungen wurden daher bei den zuständigen Zulassungsbehörden (European Chemicals Bureau, ECB, Ispra Italien) angemeldet und als Biozide identifiziert. Dadurch ist uns auch zukünftig eine Vermarktung unserer Produkte in dem Marktsegment Reinigung und Desinfektion (R&D) europaweit möglich.


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